Nach § 89 b HGB kann der Handelsvertreter nach Beendigung seines Vertragsverhältnisses mit dem Handelsunternehmen einen angemessenen Ausgleich verlangen. Hat der Handelsvertreter Kunden für das Handelsunternehmen …
Weiter lesen...
Markenrecht – Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB
13. Oktober 2009 von
