Beratungspflicht

Softwarelizenzrecht: Aufklärungs- und Beratungspflichten Teil 2

Beratungspflichten sind nach der juristischen Sichtweise Pflichten zur richtigen und in ausreichender Breite erfolgenden Beratung. Während eine Aufklärungspflicht eigeninitiativ erfüllt werden muß (man muß also von sich aus den Kunden informieren, wenn man erkennt daß Aufklärungsbedarf besteht), bestehen Beratungspflichten nach dem gesetzlichen Leitbild nur dann, wenn der Kunde fragt. Hier allerdings ist die Rechtsprechung rigide: […]

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Softwarelizenzrecht: Aufklärungs- und Beratungspflichten Teil 1

Einleitung: Eine Aufklärungspflicht ist die Pflicht zur eigeninitiativen Darlegung von sachdienlichen Informationen. Es ist eine Pflicht, eigeninitiativ – also ohne gefragt zu werden – bestimmte Dinge zu offenbaren. Beratungspflichten sind Pflichten zur ordnungsgemäßen Beantwortung von Fragen, die der Kunde gestellt hat. Aufklärungspflichten: Der Grundsatz lautet, daß es keine allgemeine Aufklärungspflicht gibt. Diese besteht nur bei

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