Filesharing: Domain-Registrar haftet für offensichtliche Urheberrechtsverstöße

Liegen offensichtliche Urheberrechtsverletzungen vor, haftet ein Domain-Registrar – also ein technischer Dienstleister, der für die Anmeldung und Verwaltung der Domain zuständig ist – unter Umständen selbstständig gegenüber den Inhabern der Verwertungsrechte. Das entschied das LG Saarbrücken (Urteil vom 15.01.2014 – 7 O 82/13). In dem Verfahren ging es um eines der weltweit größten sog. BitTorrent-Netzwerke. […]

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