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Überwachung von Arbeitnehmern

Überwachung von Arbeitnehmern

Ist die Überwachung von Arbeitnehmern zulässig? Was ist erlaubt?

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Das Direktionsrecht des Arbeitgebers

Direktionsrecht des Arbeitgebers

Unter dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, versteht man nach § 106 GewO das Recht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers einseitig durch Weisungen konkretisieren zu können (Vgl. Wolfdieter Küttner, Personalbuch 2004, 11. Aufl., Nr. 462, S. 2338 f.). Diese Weisungsabhängigkeit des Arbeitnehmers ist das charakteristischste Merkmal für ein Arbeitsverhältnis im Gegensatz zur selbständigen Tätigkeit. Gem. § 84 Abs. 1 S. 2 HGB ist weisungsabhängig und damit Arbeitnehmer, wer es nicht in der Hand hat, seine Tätigkeit im Wesentlichen frei zu gestalten und seine Arbeitszeit frei zu bestimmen.

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