Gemäß § 1 Abs. 1 GPSG gilt das GPSG für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, sofern es im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. Leider eine Formulierung, die mit zahlreichen …
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Persönlicher Anwendungsbereich des GPSG – wen betrifft es?
13. Januar 2010 von
Haftung im Internet für Handlungen Dritter, Teil I
11. April 2009 von
Daß man für eigene Handlungen einstehen muß, ist klar. In diesen beiden Beiträgen geht es um die Haftung für die Handlungen Dritter. Die Frage der Haftung für das Handeln Dritter mag auf den ersten …
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Urheberrecht: Keine Haftung für eDonkey Server?
16. März 2009 von
eDonkey ist ein Filesharingsystem, das in einer Mischform zwischen einem zentralen und dezentralen Server funktioniert. Die dezentralen Server senden Suchanfragen an die einzelnen Peers im Netz. Ein Tonträgerhersteller …
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