Einkünfte

Auskunft und bewußte Verschleierung der eigenen Einkünfte

Bitte nicht schummeln, bei der Auskunft über die eigenen Einkünfte möchte man sagen. Ist doch eigentlich klar. Denn die Auskunftsverpflichtung dient der Prüfung und Begründung von Unterhaltsansprüchen. Der Anspruch auf Auskunft und Belege ist daher strikt zu erfüllen, natürlich vollständig und wahrheitsgemäß. Immerhin kann verlangt werden, die Richtigkeit der Auskunft an Eides statt zu versichern. […]

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Unterhaltspflichtige Arbeitslose müssen nahezu jede Erwerbsmöglichkeit ausnutzen,

um wieder Arbeit und Einkünfte zu erlangen: Bewerbungen um jede Art von Tätigkeiten, auch Arbeiten für ungelernte Kräfte, Arbeiten zu ungünstigen Zeiten oder zu wenig attraktiven Arbeitsbedingungen. Hierbei ist die Regelarbeitszeit aufzuwenden, also etwa 40 Stunden die Woche. Die Bemühungen müssen sorgfältig dokumentiert werden, am besten schriftlich. Regelmäßige Meldungen beim Arbeitsamt und die Wahrnehmung sämtlicher

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