Markenrecht – Benutzung der Marke und die Folgen der Nichtbenutzung
Gespeichert unter Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht · Stichworte: Benutzung, Einrede, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Frankfurt, Hamburg, Marken, Markenrecht, Rechtsanwalt, Verfall, Widerspruchsverfahren
Marken müssen benutzt werden. Die Eintragung der Marke ist grundsätzlich erforderlich zur Begründung der Markenrechte, jedoch hat die Nichtbenutzung der Marke erhebliche Konsequenzen. Dies gilt auch für Gemeinschaftsmarken, die beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt registriert werden und nach der Eintragung Geltung für den gesamten Bereich der EU haben.


