UN-Kaufrecht: Der Vertragsschluss
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Einleitung
Teil II des UN-Kaufrechts (Art. 14 bis Art. 24 CISG) regelt das Zustandekommen eines Kaufvertrages. Dabei sind insbesondere das Angebot, die Annahme, der Zugang und die Formvorschriften geregelt. Das CISG enthält jedoch keinerlei Bestimmungen über die Gültigkeit des Vertrages. Insoweit wird die Geschäftsfähigkeit, die Sittenwidrigkeit, die Stellvertretung, etc. von dem Kollisionsrecht des IPR bestimmt.
Wettbewerbsrecht: Die Zustellung einer einstweiligen Verfügung
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Einleitung
Auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes müssen die Parteien streng darauf achten, dass ein Beschluss, der aufgrund des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom Gericht erlassen wurde, auch ordnungsgemäß zugestellt wird. Fehlt es nämlich an der fristgerechten, ordnungsgemäßen Zustellung, kann dies erhebliche negative Folgen für den Verletzten (= Antragsteller) haben.


