Das OLG München meint, nicht länger als vier Jahre (Beschluss vom 8.4.2009, 30 WF 47/09). Dann käme eine Untätigkeitsbeschwerde in Betracht, wenn eine über das Normalmaß hinausgehende unzumutbare …
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Wie viel Zeit darf sich das Familiengericht in einer Umgangsrechtssache lassen?
23. August 2009 von
