Fehler

Softwarevertragsrecht: Typische Fehler Teil IV Kompatibilität

Inkompatibilität Die Aussage, die Software solle kompatibel zur Systemumgebung sein setzt ersteinmal voraus, daß man weiß, zu welchen Systemen die Kompatitibilität eigentlich bestehen soll. Mangelnde Kompatibilität zu einem bestimmten Produkt wird juristisch nur dann als „Mangel“ im Sinne des Gewährleistungsrechts zu qualifizieren sein, wenn a.) die Kompatibilität zu einem bestimmten Produkt vereinbart war oder b) […]

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Softwarelizenzrecht: Typische Mängel I

Einteilung der Mängel Softwaremängel lassen sich in verschiedene Gruppen einordnen. Die Entäuschungen von Kunden lassen sich mindern, wenn Sie man sich darüber klar ist, welche Fehler in welcher Phase auftreten können und wie diesen Fehlern vorgebeugt werden kann. Software ist ein hochkomplexes technisches System und es ist falsch zu glauben, daß die Botschaften der Werbung

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Software Lizenzrecht: Ratschläge für Auftraggeber Teil 2 – Mängel bei der Planung

I. Die Planung des Sollzustands ist immer auch Sache des Auftraggebers Das Vorurteil – und das ist sicher nicht von der Hand zu weisen – lautet, dass viele IT-Unternehmen in den Ausschreibungsverfahren vieles versprechen und nur wenig davon halten. Immer wieder heißt es, dass der Auftraggeber zu einem bestimmten Zeitpunkt enttäuscht feststellt, dass er keine

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IT Recht: Fehlermeldungen des Kunden I

Im Optimalfall erfolgen die Fehlermeldungen eines Kunden schnell und präzise, beschreiben einen reproduzierbaren Fehler. Dieser Fall liegt allerdings nicht häufig vor. Häufig deuten die Fehlermeldungen des Kunden auf Bedienungsfehler hin, beschreiben die Symptome des Fehlers nur schwammig und nicht selten kann man den Weg nicht nachverfolgen, den der Kunde gegangen ist, bevor der Fehler auftrat.

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IT-Recht: Mögliche Mängel in der neuen Widerrufsbelehrung v. 4.3.2008

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der BGB Informationspflichtenverordnung vom 4.3.2008, die am 1. Apirl 2008 in Kraft trat, wurde eine neue Musterbelehrung über das Widerrufsrecht und eine neue Musterbelehrung über die Rückgabepflichten verabschiedet. Es wurde in der Literatur verschiedentlich darauf hingewiesen, daß auch diese Musterbelehrung möglicherweise nicht allen Vorgaben Rechnung trägt, die die Gerichte

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