Urheberrecht: Nicht-kommerzielle Nutzung im Rahmen von Lizenzverträgen

Sehen Lizenzbedingungen eine kostenfreie Nutzung für „nicht-kommerzielle“ Zwecke vor, werden Nutzungsrechte danach im Zweifel für rein private Zwecke übertragen. So entschied es das LG Köln und verurteilte einen öffentlich-rechtlichen Radiosender zum Schadensersatz (Urteil vom 05.03.2014 – 28 O 232/13). Eine parallele Problematik besteht bei der gemischt dienstlich-privaten Nutzung von Apps im Rahmen des „Bring Your […]

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