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	<title>Anwaltskanzlei online &#187; Formulierung</title>
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	<description>Rechtsanwalt Hamburg und Frankfurt – Rechtsberatung und Rechtsauskunft. Kramer Rechtsanwälte.</description>
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		<title>AGB Recht: Unwirksame Haftungsbegrenzung</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Apr 2009 20:37:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan G. Kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[AGB Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Ich habe bereits mehrfach dargelegt, daß eine wirtschaftlich sinnvolle Begrenzung der Haftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich ist. Hierzu eine jüngere Entscheidung: Das OLG Celle (Entscheidung vom 30.10.2008) hat erneut festgestellt: Die Klausel nach deren Inhalt der Verwender  die  Haftung nicht wegen der &#8220;Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht&#8221; begrenzt, ist unwirksam. Solche Formulierungen verstoßen gegen das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe bereits mehrfach dargelegt, daß eine wirtschaftlich sinnvolle Begrenzung der Haftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich ist. Hierzu eine jüngere Entscheidung: Das OLG Celle (Entscheidung vom 30.10.2008) hat erneut festgestellt: Die Klausel nach deren Inhalt der Verwender  die  Haftung nicht wegen der &#8220;Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht&#8221; begrenzt, ist unwirksam. Solche Formulierungen verstoßen gegen das Transparenzgebot. Anders gesagt: Weil kein Mensch, Juristen eingeschlossen, zweifelsfrei sagen kann, was eigentlich &#8220;wesentliche Vertragspflichten&#8221; sind, ist eine Haftungsklausel, die einen solchen Inhalt aufweist, unwirksam. Ich verweise hier noch einmal auf die Rechtsprechung des BGHs vom 20.07.2005 (NJW 05,1496). Der BGH hatte zwar seinerzeit festgestellt, daß eine Formulierung unwirksam ist, nach deren Inhalt die Haftung wegen der Verletzung von Pflichten, die nicht  Kardinalpflichten sind, ausgeschlossen sein soll. Aber das OLG Celle entschied &#8211; wie ich meine richtig &#8211; daß weder klar ist, was Kardinalpflichten sind, noch was wesentliche Vertragspflichten sind.</p>
<p><span id="more-1021"></span></p>
<p>Falls der Verwender einer AGB eine Klausel verwendet, nach deren Inhalt die Haftung für alles ausgeschlossen sein soll, was nicht &#8220;Kardinalpflicht&#8221; oder &#8221;wesentliche Vertragspflicht&#8221; ist,  lässt er den Vertragspartner im Unklaren darüber, für welche Dinge die Haftung eigentlich ausgeschlossen sein soll.</p>
<p>Und noch zwei Hinweise: Diese BGH Rechtsprechung gilt seit dem Jahr 2005. Die Unwirksamkeit der Klausel führt dazu, daß anstelle der unwirksamen Klausel die gesetzliche Regelung tritt. Klauseln mit dem Inhalt &#8220;Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt&#8221; sind unwirksam. Bedeutet: Falls Sie in Ihren Verträgen eine Klausel entdecken, die von wesentlichen Vertragspflichten oder Kardinalpflichten spricht, wissen Sie: Diese Klausel ist unwirksam. Suchen Sie mal bei Google nach den Begriffen Haftung und  AGB und Sie werden feststellen, daß viele Wettbewerber ihre AGB nicht sauber erstellen lassen.</p>
<p>Der richtige Weg der Haftungsbegrenzung führt vertraglich nur über sogenannte Individualvereinbarungen (wie das funktioniert, zeigen wir Ihnen gerne auf), Kapitalgesellschaften und Versicherungen. Alle andere Argumente dienen nur dem Schein.</p>
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		<title>Arbeitsrecht: Kündigung &#8211; Der Zeugnisanspruch (Formulierung)</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Mar 2009 15:45:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Karsten Klug</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Juristische Informationen]]></category>
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		<category><![CDATA[Fomulierungsbeispiele]]></category>
		<category><![CDATA[Formulierung]]></category>
		<category><![CDATA[kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[tatsächliche Bedeutung]]></category>
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		<category><![CDATA[war stets bemüht]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugnis]]></category>

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		<description><![CDATA[Grundsätzlich muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein und die dort genannten Tatsachen müssen der Wahrheit entsprechen. Obwohl § 109 Abs. 2 GewO ausdrücklich regelt, dass ein Zeugnis nicht Formulierungen enthalten darf, die den Zweck haben, eine andere als der aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage zu treffen, haben sich heutzutage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein und die dort genannten Tatsachen müssen der Wahrheit entsprechen. Obwohl § 109 Abs. 2 GewO ausdrücklich regelt, dass ein Zeugnis nicht Formulierungen enthalten darf, die den Zweck haben, eine andere als der aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage zu treffen, haben sich heutzutage Formulierungen eingebürgert, die für den Laien, der sich selten mit Zeugnissen beschäftigt nur schwer verständlich sind. Oftmals ist nicht klar, ob diese Formulierungen nun positiv oder negativ gemeint sind. Im Folgenden haben wir einige typische Formulierungen zusamengestellt und erklären deren Bedeutung:</p>
<p><span id="more-930"></span></p>
<p> - &#8220;&#8230;war immer mit Interesse bei der Sache.&#8221;  &#8211;&gt; bedeutet: Man kann lediglich feststellen, das Interesse bestand, nicht aber, dass irgendwelche Leistungen erbracht wurden.</p>
<p>- &#8220;&#8230;war ein gutes Vorbild durch seine Pünktlichkeit.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: Schlechte Leistungen. Das einzige Bemerkenswerte ist eigentlich selbstverständlich.</p>
<p>- &#8220;&#8230; zeigte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: Der Arbeitnehmer hat sich quasi mehr um die Kollegen als um die Arbeit gekümmert.</p>
<p>- &#8220;&#8230;hat zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.&#8221; &#8211;&gt; kann bedeuten: Der Arbeitnehmer ist alkoholischen Getränken während der Arbeitszeit nicht abgeneigt.</p>
<p>- &#8220;&#8230; zeigte für seine Arbeit Verständnis.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: Der Arbeitnehmer hat nur das Nötigste getan und war faul.</p>
<p>- &#8220;&#8230; ist immer gut mit seinem Vorgesetzten ausgekommen.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: Anpassung an den Vorgesetzten um jeden Preis.</p>
<p>- &#8220;&#8230; hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: in aller Regel keine Eigeninitiative, nur Pflichtaufgaben erfüllt.</p>
<p>- &#8220;&#8230; erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: Zwar eifrige Tätigkeit, jedoch nicht besonders tüchtig.</p>
<p>- &#8220;&#8230; war ein umgänglicher Kollege.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: War bei den Kollegen nicht besonders beliebt.</p>
<p>- &#8221;&#8230; war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: Hier handelt es sich um einen unangenehmen Wichtigtuer.</p>
<p>-&#8221; &#8230; hat unseren Erwartungen entsprochen.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: Durchgehend schlechte Leistungen des Arbeitnehmers.</p>
<p>- &#8220;&#8230; besaß die Fähigkeit, Mitarbeiter zu motivieren.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: gute Personalführung.</p>
<p>Für die Benotung haben sich folgende Formulierungen durchgesetzt:</p>
<p>- &#8220;&#8230; hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: sehr gute Leistung (1)</p>
<p>- &#8220;&#8230; hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: sehr gut bis gute Leistung (1 -2)</p>
<p>- &#8220;&#8230; hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: gute Leistung ( 2)</p>
<p>- &#8221; &#8230;hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: befriedigende Leistung<br />
(3 )</p>
<p>- &#8221; &#8230; hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: befriedigende bis ausreichende Leistung ( 3- 4)</p>
<p>- &#8221; &#8230; hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: ausreichende Leistung (4)</p>
<p>- &#8221; &#8230; hat die ihm  übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.&#8221; &#8211;&gt; bedeutet: mangelhafte Leistung ( 5) .</p>
<p>- &#8221; &#8230; hat sich stets bemüht, die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.&#8221; &#8211;&gt; mangelhafte Leistung ( 5 &#8211; 6 )</p>
<p>- &#8221; &#8230; hat sich bemüht, die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.&#8221; &#8211;&gt; ungenügende Leistung (6).</p>
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