Franchising

Der Franchising Vertrag und AGB-Kontrollen

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nach § 305 BGB als für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrags stellt, definiert. Die Bedingungen eines Franchisevertrags erfüllen in der Regel diese Voraussetzungen, da der Franchisegeber anstreben wird, gleichartige Verträge mit sämtlicher seiner Vertragspartner zu haben. In welchem Umfang AGB-Kontrolle nach […]

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Der Franchisenehmer als Arbeitnehmer

Das Franchising bietet einem Unternehmer grundsätzlich die Möglichkeit, ein selbständiges Geschäft zu etablieren und aufzubauen. Dieses Geschäftsmodell kann insoweit dem Sprung in die Selbständigkeit dienen. Der Franchisegeber ist ja gerade daran interessiert, dass der jeweilige Franchisenehmer selbständig ist, da er somit das eigene Geschäftsrisiko minimieren kann. Allerdings besteht im Rahmen des Franchising-Vertragsverhältnisses auch eine gewisse

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Subordinations-Franchising vs. Partnerschafts-Franchising

Franchising-Verträge werden in der Regel in zwei Kategorien eingeordnet: Das Subordinations-Franchising und das Partnerschafts-Franchising. Beide Formen des Franchisings haben die gleiche Basis; es werden nämlich die Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum zum Zwecke der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen übertragen. Gleichwohl führen die Unterschiede auch zu einer anderen rechtlichen Behandlung der Beziehung zwischen Franchisegeber

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Franchise-Verträge und kartellrechtliche Aspekte

Franchise-Verträge regeln generell, welche Produkte oder Dienstleistungen auf eine bestimmte Art und Weise angeboten werden. Dabei ist es für den Franchisegeber oft sinnvoll, eine einheitliche Preisgestaltung und gegebenenfalls Gebietsschutz mit seinem Franchisenehmer vertraglich zu vereinbaren. Solche Regelungen werden jedoch durch das deutsche und europäische Kartellrecht beschränkt. Aufgrund des Verweises des § 2 Abs. 2 GWB

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