Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei sich ergänzenden Marken

Marken sind immer nur für diejenigen Waren und Dienstleistungen geschützt, für die sie registriert wurden. Eine Verwechslungsgefahr mit anderen Marken und damit auch ein Abwehrrecht gegen solche Eintragungen können aber auch hinsichtlich anderer Waren und Dienstleistungen bestehen. Der BGH hat die Voraussetzungen für solche funktionellen Ergänzungen nun verschärft (Beschluss vom 06.11.2013 – I ZB 63/12 […]

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