Gefahrenübergang

AGB-Recht: FCA Free Carrier

Bei der Bezeichnung FCA handelt es sich um die Abkürzung für „Free Carrier“ und diese ist auch eine Bezeichnung, die in den Incoterms 2010 enthalten ist. Free Carrier heißt auf Deutsch „Frei Frachtführer“. Grundsätzlich bedeutet FCA, dass der Verkäufer die Waren einem Spediteur übergeben muss. Der Übergabeort kann innerhalb oder außerhalb des Werks erfolgen. Zu […]

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AGB-Recht: Ex Works „EXW“

Diese Incoterm 2010 Regelung ist die Abkürzung für die Bezeichnung “Ex Works” und wird häufig als Bestimmung des Lieferortes und des Ortes des Gefahrenübergangs bezeichnet. Wenn diese Regelung in einen Vertrag mit aufgenommen wird, sei es im Rahmen einer Individualvereinbarung, sei es im Rahmen von AGB, so bedeutet dies, dass der Verkäufer seine Lieferpflichten erfüllt

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