Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Geschmacksmusterrecht: Die Bestimmung des Schutzumfangs von Gemeinschaftsgeschmacksmustern

Bei der Prüfung, ob eine Geschmacksmusterrechtsverletzung vorliegt, muss der Schutzumfang des älteren Musters bestimmt werden. Fällt das jüngere Muster in diesen Schutzbereich, liegt eine Verletzung vor. In einer neuen Entscheidung des BGH (Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 71/08) ging es um die Frage der Bestimmung des Schutzumfangs. Dabei handelte es sich bei dem älteren […]

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Die Eigenart eines Geschmacksmusters

Einführung Gleichgültig ob Sie ein deutsches Geschmacksmuster oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden, ein Geschmacksmuster muss neu sein und über die erforderliche Eigenart verfügen. Die erforderliche Eigenart ist gegeben, wenn „sich der Gesamteindruck, den das Muster beim informierten Benutzer hervorruft von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart

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