Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) sind neben den Herstellern auch die Behörden zur wirksamen Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten verpflichtet. Deshalb wird die Sicherheit …
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Produktsicherheit – Die große Herausforderung
13. Januar 2010 von
Persönlicher Anwendungsbereich des GPSG – wen betrifft es?
13. Januar 2010 von
Gemäß § 1 Abs. 1 GPSG gilt das GPSG für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, sofern es im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. Leider eine Formulierung, die mit zahlreichen …
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