Die Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO ist ein bedeutender Insolvenztatbestand. Er ist von den Geschäftsführern bei der Prüfung einer möglichen Insolvenzantragspflicht zu beachten. Anderenfalls …
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GmbH: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit – Geschäftsführer
Gesellschaftsrecht: Umfirmierung des Gläubigers und Zwangsvollstreckung
Bei der Zwangsvollstreckung achten die Vollstreckungsorgane genau darauf, dass der vollstreckende Gläubiger in dem Titel auch bezeichnet ist. Sie müssen die Identität prüfen. …
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GmbH – Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG
Wer für eine GmbH vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt und dadurch Verbindlichkeiten begründet, der haftet für diese Verbindlichkeiten persönlich. (§ 11 Abs. 2 GmbHG) …
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GmbH: Bestellung des Geschäftsführers
Die Bestellung von Geschäftsführern geschieht durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung. (§ 46 Nr. 5 GmbHG) …
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GmbH: Zustellung unter inländischer Geschäftsanschrift
Im Handelsregister ist seit dem MoMiG eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben. Dies ist die Adresse, unter der im Zweifel zuzustellen ist. Was passiert jedoch, wenn unter dieser Geschäftsanschrift …
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GmbH: Gründungsgesellschafter
Gründungsgesellschafter sind diejenigen, die bei der Gründung einer Gesellschaft Geschäftsanteile übernehmen. Gründungsgesellschafter können grundsätzlich alle Personen sein: Natürliche Personen, …
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GmbH: Gründung durch einen Bevollmächtigten möglich?
Anforderungen an die Vollmacht und Ablauf der Gründung …
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GmbH: Grundsätze zur Erhaltung des Stammkapitals
Grundlage der GmbH-Haftung ist das gezeichnete Stammkapital. Dieses darf gemäß § 30 GmbHG nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Wurde das Kapital trotzdem an Gesellschafter ausgezahlt und sei …
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GmbH: Sonderrechte des Gesellschafters
Neben dem in § 3 GmbHG vorgeschriebenen Inhalt des Gesellschaftsvertrages können den Gesellschaftern in der Satzung Sonderrechte eingeräumt werden. Hier kommen folgende Rechte in Betracht: …
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GmbH: Geschäftsführerhaftung und Pflichtenkollision – Geschäftsführer
Der Geschäftsführer haftet für alle Zahlungen, die er trotz Insolvenzreife noch ausführen lässt nach § 64 Satz 1 GmbG. Das führt zu folgendem Dilemma: …
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