Die Eigenart eines Geschmacksmusters
Gespeichert unter Juristische Informationen · Stichworte: Formenschatz, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, geschmacksmuster, Gestaltungsspielraum, Musterdichte, Unterscheidbarkeit
Einführung
Gleichgültig ob Sie ein deutsches Geschmacksmuster oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden, ein Geschmacksmuster muss neu sein und über die erforderliche Eigenart verfügen. Die erforderliche Eigenart ist gegeben, wenn „sich der Gesamteindruck, den das Muster beim informierten Benutzer hervorruft von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist“, siehe § 2 Abs. 3 GeschmMG oder Art. 6 Abs. 1 Nr. 2 GGV. Die Eigenart erfordert somit keine besondere Gestaltungshöhe oder ästhetischen Gehalt.
Rechtsanwältin Susan B. Rausch: Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Gespeichert unter Allgemein, Gewerblicher Rechtsschutz · Stichworte: europäische geschmacksmuster, europäische marken, europäische patente, Fachanwältin, gebrauchsmuster, geschmacksmuster, gewerblichen Rechtsschutz, kennzeichenrecht, Markenrecht, patent, Susan Rausch, Wettbewerbsrecht
Mitteilung in eigener Sache:
Rechtsanwältin Susan B. Rausch darf ab sofort den Titel Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutzführen.


