Nach § 425 Abs. 1 HGB haftet der Frachtführer für den Verlust oder die Beschädigung des Gutes. …
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Transportrecht: die Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung
3. Juni 2010 von
Nach § 425 Abs. 1 HGB haftet der Frachtführer für den Verlust oder die Beschädigung des Gutes. …
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