Entscheidung des AG Frankfurt a.M. vom 2.11.2007
Tatbestand: Der Kunde verwendete ein Handy. Auf einmal kam es zur wiederholten analogen Einwahl in das Internet, die über einen längeren Zeitraum unbemerkt …
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TK-Recht: Hinweispflicht des Anbieters bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten
6. Juni 2008 von
