Datenschutzrecht: Beweisverwertungsverbot nach heimlicher Spindkontrolle

Hat ein Arbeitgeber den Verdacht, ein Mitarbeiter entwende Waren, darf er nicht heimlich den Spind oder sonstige abgeschlossene private Dinge des betroffenen Arbeitnehmers durchsuchen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass in einem solchen Fall ein umfassendes Beweisverwertungsverbot für die durch die Untersuchung gefundenen Beweise bestehe. Die Kündigungsmöglichkeit wegen des Verdachts einer Straftat bleibt in diesen Fällen […]

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