Wettbewerbsrecht: Geographische Herkunftsangabe „Made in Germany“

Nach § 5 UWG handelt ein Unternehmen unlauter, wenn es irreführende geschäftliche Handlungen vornimmt. § 5 UWG listet dabei eine Vielzahl von unterschiedlichen Angaben auf, die spezifizieren, wann eine irreführende geschäftliche Handlung vorliegt. Dabei wird auch in § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG die geographische Herkunft einer Ware oder Dienstleistung ausdrücklich genannt. Der Hersteller […]

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