Incoterms

Markenrecht: „Einfuhr“ als Benutzungshandlung im Sinne des MarkenG (OLG Frankfurt, Urteil vom 01.10.2020)

Um eine eingetragene Marke oder ein Unternehmenskennzeichen zu verletzen, muss man ein identisches oder ähnliches Kennzeichen „benutzen“(siehe § 14 Abs. 2 MarkenG). Eine Benutzungshandlung kann in unterschiedlichster Weise erfolgen. Eine der zahlreichen Benutzungshandlungen ist die Einfuhr oder Ausfuhr eines Kennzeichens (§ 14 Abs. 3 Nr. 4 MarkenG). Begriff der Einfuhr Einfuhr im Sinne von § 14 […]

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AGB-Recht: Ex Works „EXW“

Diese Incoterm 2010 Regelung ist die Abkürzung für die Bezeichnung “Ex Works” und wird häufig als Bestimmung des Lieferortes und des Ortes des Gefahrenübergangs bezeichnet. Wenn diese Regelung in einen Vertrag mit aufgenommen wird, sei es im Rahmen einer Individualvereinbarung, sei es im Rahmen von AGB, so bedeutet dies, dass der Verkäufer seine Lieferpflichten erfüllt

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