Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte wird grundsätzlich in den §§ 12 ff. ZPO geregelt. Ergänzend greifen die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit …
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Domainrecht: Zuständigkeit der deutschen Gerichte und Anwendbarkeit des deutschen Rechts
20. März 2009 von Susan B. Rausch
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