Diese Incoterm 2010 Regelung ist die Abkürzung für die Bezeichnung “Ex Works” und wird häufig als Bestimmung des Lieferortes und des Ortes des Gefahrenübergangs bezeichnet. …
Weiter lesen...
AGB-Recht: Ex Works “EXW”
13. Juli 2011 von
UN-Kaufrecht: Der Vertragsschluss
22. März 2009 von
Einleitung
Teil II des UN-Kaufrechts (Art. 14 bis Art. 24 CISG) regelt das Zustandekommen eines Kaufvertrages. Dabei sind insbesondere das Angebot, die Annahme, der Zugang und die Formvorschriften geregelt. …
Weiter lesen...
