Lieferort

AGB-Recht: Ex Works „EXW“

Diese Incoterm 2010 Regelung ist die Abkürzung für die Bezeichnung “Ex Works” und wird häufig als Bestimmung des Lieferortes und des Ortes des Gefahrenübergangs bezeichnet. Wenn diese Regelung in einen Vertrag mit aufgenommen wird, sei es im Rahmen einer Individualvereinbarung, sei es im Rahmen von AGB, so bedeutet dies, dass der Verkäufer seine Lieferpflichten erfüllt […]

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UN-Kaufrecht: Der Vertragsschluss

Einleitung Teil II des UN-Kaufrechts (Art. 14 bis Art. 24 CISG) regelt das Zustandekommen eines Kaufvertrages. Dabei sind insbesondere das Angebot, die Annahme, der Zugang und die Formvorschriften geregelt. Das CISG enthält jedoch keinerlei Bestimmungen über die Gültigkeit des Vertrages. Insoweit wird die Geschäftsfähigkeit, die Sittenwidrigkeit, die Stellvertretung, etc. von dem Kollisionsrecht des IPR bestimmt. 

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