Das Verbreitungsrecht:
Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Ob eine Verbreitungshandlung …
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Lizenzrecht: Arten der Nutzungsrechte – Das Verbreitungsrecht
Softwarelizenz: Qualifikation von Projektverträgen
Durch die neuere Rechtsprechung des BGH zum § 651 BGB sind Fragestellungen von Wirksamkeit von Standardverträgen im Bereich von Parametrisierung, Customizing und Stellung von Individualsoftware aufgetreten. …
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Softwarelizenzrecht: ASP und § 69c Nr.4 UrhG
Für die Nutzung eines Computerprogramms im ASP ist nach Ansicht des OLG München (Urt.v.7.2.2008) auch dann die Zustimmung des Inhabers der Nutzungsrechte an dem Programm erforderlich, wenn keine Übertragung …
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Markenrecht: Die Lizenzierung von Marken – Teil 4
Die Beendigung des Vertragsverhältnisses
Der Lizenzvertrag sollte auch klare Regelungen über die Beendigung und Abwicklung des Vertrages enthalten. …
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Markenrecht: Die Lizenzierung von Marken – Teil 3
Ein Lizenzvertrag sollte auch noch folgende Punkte regeln:
1. Pflichten des Lizenzgebers …
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Markenrecht: Die Lizenzierung von Marken – Teil 2
Die wesentlichen Punkte, die in einem Lizenzvertrag geregelt werden sollten, sind: …
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Software Lizenz Modelle Teil 2: Concurrent, single user, named user
In den US-Verträgen gibt es viele Begriffe
Concurrent, Concurrent enterprise, Single user oder named user.
Concurrent heißt gleichzeitig, Enterprise ist das Unternehmen, single user sind Einzelplatznutzer …
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IT Recht: Fehlermeldungen des Kunden I
Im Optimalfall erfolgen die Fehlermeldungen eines Kunden schnell und präzise, beschreiben einen reproduzierbaren Fehler. Dieser Fall liegt allerdings nicht häufig vor. Häufig deuten die Fehlermeldungen …
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Softwarelizenzvertrag Miete II
Gewährleistungsrechte
Die Gewährleistungsrechte ähneln denen des Kaufrechts. Erneut geht es also um eine Abweichung zwischen Ist- und Sollzustand oder bei fehlen entsprechender Vereinbarungen um …
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Softwarelizenzvertrag: Miete I
Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung der Software auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Die Miete wird vom Kaufvertrag dadurch abgegrenzt, daß die Nutzungsrechte an der Software nicht vorbehaltlos …
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