Publikation eines Interviews
Gespeichert unter Gewerblicher Rechtsschutz · Stichworte: Medienrecht, persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Wort, Rechtsanwalt, Widerruf
Einführung
Das Persönlichkeitsrecht gewährt jedem das Recht am eigenen Wort und am eigenen Bild. Insoweit darf jeder selbst bestimmen, ob, wann und/oder wie seine mündlichen oder schriftlichen Worte verwendet werden. Das gleiche gilt für Bilder. Die Folge ist, dass die Zustimmung der betroffenen Person eingeholt werden muss, bevor diese zitiert oder ihr Bildnis verwendet wird.


