Markenrecht: Europäische Gerichte müssen nationales Recht umfassend prüfen

Gemeinschaftsmarken genießen gleichzeitig in allen 28 Mitgliedsstaaten der EU Schutz. Das regelt die Gemeinschaftsmarken-Verordnung der EU, die in allen Ländern unmittelbar gilt. Nichtsdestotrotz können schon der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke Hindernisse entgegenstehen, die allein aus dem nationalen Recht eines Mitgliedsstaats begründet sind. Der EuGH hat entschieden, dass das zuständige Harmonisierungsamt (HABM) solche Hindernisse umfassend prüfen und […]

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