UN-Kaufrecht: Der Vertragsschluss
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Einleitung
Teil II des UN-Kaufrechts (Art. 14 bis Art. 24 CISG) regelt das Zustandekommen eines Kaufvertrages. Dabei sind insbesondere das Angebot, die Annahme, der Zugang und die Formvorschriften geregelt. Das CISG enthält jedoch keinerlei Bestimmungen über die Gültigkeit des Vertrages. Insoweit wird die Geschäftsfähigkeit, die Sittenwidrigkeit, die Stellvertretung, etc. von dem Kollisionsrecht des IPR bestimmt.
Export in die Russische Föderation: notwendige Begleitpapiere
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Die nachfolgend aufgeführten Dokumente sind für den Export von Waren in die Russische Föderation erforderlich:
UN-Kaufrecht: Der Anwendungsbereich
Gespeichert unter AGB Recht, Handels- u. Transportrecht · Stichworte: Anwalt, Anwendungsbereich, Ausschlusstatbestand, CISG, Niederlassung, Regelungsgegenstand, UN Kaufrecht, Warenkauf, Werklieferung
Das UN-Kaufrecht, auch CISG oder Haager Kaufrecht genannt, regelt den internationalen Warenverkauf. Als Anwalt werden einem regelmäßig Verträge im internationalen Geschäftsverkehr vorgelegt, in denen das CISG ausgeschlossen wird. Die meisten Mandanten wissen allerdings nicht was das CISG ist, wann es anwendbar ist und ob die Regelungen des CISG „gut“ oder „schlecht“ sind.


