Die Sperrung der Internetangebote eines Kunden durch den Accessprovider kann bei Bestehen eines nur geringfügigen Zahlungsverzugs (hier 8 Euro) rechtsmissbräuchlich sein und Schadensersatzansprüche …
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Serversperrung bei geringfügigem Zahlungsverzug
Haftung im Internet für Handlungen Dritter, Teil II
Entsprechend entfällt die Störerhaftung dann, wenn die Prüfungspflicht des Dienstebetreibers nicht besteht. Sie besteht eigentlich immer dann, wenn er auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen …
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Urheberrecht: Keine Haftung für eDonkey Server?
eDonkey ist ein Filesharingsystem, das in einer Mischform zwischen einem zentralen und dezentralen Server funktioniert. Die dezentralen Server senden Suchanfragen an die einzelnen Peers im Netz. Ein Tonträgerhersteller …
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Vorratsdatenspeicherung I
Wer ist verpflichtet?
Bei Meidung eines Bußgeldes bis zu 500.000,00 Euro (oder 300.000,00 Euro für die nicht erfolgte Umsetzung technischer oder organisatorischer Voraussetzungen) sind Telekommunikationsanbieter …
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Urheberrecht: Der neue § 101a UrhG. Auskunftsansprüche, Sicherungsansprüche
I. Auskunftsanspruch
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