Raten für Kredite aus der Ehezeit sind vom Einkommen abzuziehen

Eine erfreuliche Klarstellung, hier durch das Brandenburgische OLG (Urteil vom 27.11.2007, 10 UF 33/07). Da die Kinder die Lebensstellung ihrer Eltern teilen, sind Verbindlichkeiten, die die Eltern gemeinsam eingegangen sind und die deshalb auch bei Fortbestand der Ehe den Familienunterhalt geschmälert hätten, grundsätzlich abzugsfähig, jedenfalls solange, der Regelbetrag gesichert ist. Daher kommt es darauf, ob […]

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