Rechenzentrumsvertrag Teil I
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Mit einem Rechenzentrumsvertrag erreicht der Auftraggeber in erster Linie, daß er von dem Auftragnehmer Rechenzeiten und Speicherkapazitäten erhält und daß die gespeicherten und übertragenen Daten an einem Knotenpunkt zum Abruf bereit stehen. Weitere Leistungen können dazutreten: Pflege der Betriebssystemsoftware oder anderer Programme, Individualsoftware- programmierungen, SLA etc. Der Rechenzentrumsvertrag und das Outsourcing unterscheiden sich im Grunde nur nach der Art und der Quantität der Aufgaben. Ein Rechenzentrumsvertrag besteht im Grunde in der kostenpflichtigen Überlassung einer bestehenden IT Struktur; ein Outsourcing Vertrag beinhaltet diese Leistungen, geht aber stets ein qualitatives Stück weiter, in dem weitere Aufgaben an den Auftragnehmer übertragen werden, die eigentlich Sache des Auftraggebers sind. Der Übergang zwischen dem Provider und den Outsourcingverträgen ist fließend und im Grunde sollte man auch keine großen Gedanken über die Namensfindung der einzelnen Verträge anstellen. Es handelt sich um Verträge mit verschiedenen Leistungsinhalten, die verschiedenen juristischen Vertragstypen unterfallen.


