Markenrecht – Disclaimer und Gemeinschaftsmarken
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Wenn Sie vorhaben, eine Marke anzumelden, stellt sich zunächst die Frage, ob die Marke nur für Deutschland, für die Europäische Gemeinschaft oder bestimmte Drittländer gelten soll. Je nachdem, wo die Marke angemeldet wird, müssen die Anmeldeformalitäten des jeweiligen Amtes beachten werden.
Markenrecht: Änderung der Gebühren des HABM
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Blogs_MayJune_2009
Die Gebühren für die Anmeldung und Registrierung einer Gemeinschaftsmarke sind zum 01.05.2009 geändert worden. Dabei sind die Kosten im Wesentlichen erheblich gesunken.
Rechtsverletzung und Erstbegehungsgefahr
Gespeichert unter Markenrecht · Stichworte: Anmeldung, Domain, Erstbegehungsgefahr, Marke, Markenrecht, Registrierung, Unterlassungsanspruch, Verletzungshandlung
Einführung
Bei der Registrierung einer Domain und der Anmeldung einer Marke ist Vorsicht geboten: In beiden Fällen muss der Inhaber der Domain oder einer Marke immer darauf achten, dass er nicht die älteren Rechte eines Dritten verletzt. Sofern der Inhaber keine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt und dabei festgestellt hat, dass die Rechte Dritter nicht durch das gewählte Zeichen verletzt werden, kann der Inhaber auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch genommen werden, sofern ein Verletzungsfall vorliegt. Insoweit reicht eine „Internetrecherche“ oder eine Recherche auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes nicht aus. Weder die Denic eG noch das Deutsche Patent- und Markenamt übernehmen diese Aufgabe bei dem Registrierungsverfahren.


