Schutzbereich

Designrecht: Nicht sichtbare Merkmale und Designschutz

Das Design- oder Geschmacksmusterrecht schützt die äußere Gestaltung eines Erzeugnisses, jedoch nicht solche Gestaltungselemente, die nur aufgrund eines irreversiblen Eingriffs in das Erzeugnis oder unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel sichtbar sind. Zur Frage der Sichtbarkeit hatte nun das EuG zu entscheiden (EuG, Urteil vom 09.09.2014 – T-494/12). Darum ging’s: Ein Kekshersteller hatte als Gemeinschaftsgeschmacksmuster die Darstellung […]

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Geschmacksmusterrecht: Die Bestimmung des Schutzumfangs von Gemeinschaftsgeschmacksmustern

Bei der Prüfung, ob eine Geschmacksmusterrechtsverletzung vorliegt, muss der Schutzumfang des älteren Musters bestimmt werden. Fällt das jüngere Muster in diesen Schutzbereich, liegt eine Verletzung vor. In einer neuen Entscheidung des BGH (Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 71/08) ging es um die Frage der Bestimmung des Schutzumfangs. Dabei handelte es sich bei dem älteren

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