Sicherheitsrechtliche Regelungen zum Datenschutz
Sicherheitsrechtliche Regelungen zum Datenschutz Nach der zentralen Norm des § 9 BDSG haben die betroffenen öffentlich-rechtlichen oder privaten Stellen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind. Der Begriff der Erforderlichkeit bedeutet, daß das Kosten/ Nutzenverhältnis in einem angemessen Rahmen stehen muß. Was muß man also tun, um einen sicheren Umgang mit den […]
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