Nach § 425 Abs. 1 HGB haftet der Frachtführer für den Verlust oder die Beschädigung des Gutes. …
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Transportrecht: die Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung
3. Juni 2010 von
Transportrecht: Rechte des Absenders
22. April 2010 von
Der Absender schließt den Vertrag mit dem Frachtführer im eigenen Namen für eigene Rechnung oder im eigenen Namen für fremde Rechnung ab. Steht fest, wer der vertragliche Absender ist, stehen diesem …
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