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Handelsrecht: Schriftform bei Kauf- und Lieferverträgen mit russischen Partnern

Generelles Schriftformerfordernis

Bei dem Abschluss von Kauf- oder Lieferverträgen mit ausländischen Vertragspartner sollte die schriftliche Fixierung selbstverständlich sein. Für Verträge mit russischen Partnern gilt außerdem folgende Besonderheit: Gemäß Art.12 und 96 des UN-Übereinkommens für Russland gilt für dieses Land z.B.: Unter der Geltung russischen Rechts bedürfen Abschluss, Änderung und Aufhebung von Kaufverträgen, sowie Angebot und Annahme zwingend der Schriftform.

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UN-Kaufrecht: Der Vertragsschluss

Einleitung

Teil II des UN-Kaufrechts (Art. 14 bis Art. 24 CISG) regelt das Zustandekommen eines Kaufvertrages. Dabei sind insbesondere das Angebot, die Annahme, der Zugang und die Formvorschriften geregelt. Das CISG enthält jedoch keinerlei Bestimmungen über die Gültigkeit des Vertrages. Insoweit wird die Geschäftsfähigkeit, die Sittenwidrigkeit, die Stellvertretung, etc. von dem Kollisionsrecht des IPR bestimmt. 

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UN-Kaufrecht Der Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt:

Der Eigentumsvorbehalt dient in erster Linie der Absicherung des Verkäufers. Im Rahmen des deutschen Eigentumsvorbehaltes haben sich verschiedene Formen herausgebildet, die verschiedene Absicherungsmechanismen beinhalten.

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UN-Kaufrecht Akkreditiv

Im Rahmen des Zahlungsverkehrs im internationalen Kaufrecht ist es von besonderem Wert, dass die Transaktionen auch ordnungsgemäß bezahlt werden.

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Handelsrecht: Lieferverträge nach Russland

Russland ist einer der Hauptexportmärkte für deutsche Unternehmen. Die Konjunktur ist gut und wird es aller Voraussicht nach auch bleiben. Wir betreuen deutsche Unternehmen, die den Schritt auf den russischen Markt wagen wollen oder dort schon länger tätig sind. Die deutsche Wirtschaft ist in Russland seit Jahren sehr aktiv, so dass Einsteiger mittlerweile auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen können und der Einstieg in den für viele unbekannten Markt einiges an Exotik verloren hat.

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Pflichten des Verkäufers nach dem UN-Kaufrecht, Teil 3

Gewährleistung

Das UN-Kaufrecht unterscheidet zwischen der Erfüllung der Lieferpflicht und der Lieferung mangelfreier Ware. Insoweit kann der Verkäufer seine Lieferpflicht erfüllen, obwohl die Ware mangelhaft ist. Allerdings hat die Lieferung von mangelhafter Ware auch rechtliche Konsequenzen.

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Pflichten des Verkäufers nach dem UN-Kaufrecht, Teil 2

Übergabe von Dokumenten

Im Internationalen Warenverkehr ist es auch meistens erforderlich, dass der Käufer die nötigen Dokumente erhält, um die Waren von dem Beförderer zu erhalten oder um die Ware zu importieren bzw. zu exportieren. Diese Problematik wird in Art. 34 des UN-Kaufrechts geregelt. 

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Pflichten des Verkäufers nach dem UN-Kaufrecht, Teil 1

Die Pflichten des Verkäufers werden in den Artikeln 30 bis 44 CISG geregelt. Obgleich die Pflichten in Hauptpflichten und Nebenpflichten unterteilt sind, sind die Rechtsfolgen bei der Verletzung einer Pflicht gleich.

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CISG: Nachbesserungsanspruch des Käufers

Nachbesserung nach CISG

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UN-Kaufrecht: Der Anwendungsbereich

Das UN-Kaufrecht, auch CISG oder Haager Kaufrecht genannt, regelt den internationalen Warenverkauf. Als Anwalt werden einem regelmäßig Verträge im internationalen Geschäftsverkehr vorgelegt, in denen das CISG ausgeschlossen wird. Die meisten Mandanten wissen allerdings nicht was das CISG ist, wann es anwendbar ist und ob die Regelungen des CISG „gut“ oder „schlecht“ sind.

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