Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit für Kindesunterhalt?

Ja, meint das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 09.04.2009 (9 WF 184/08) und dürfte sich dabei in guter Gesellschaft wähnen. Denn gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine sogenannte verschärfte Erwerbsobliegenheit für den Unterhaltspflichtigen. Kann er den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle nicht zahlen, etwa weil die Auftragslage schlecht ist, muss er in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechseln. Dies […]

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