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Unternehmerfalle Auskunft zu Unterhaltszwecken?

Eine berechtigte Frage. Denn Unternehmer schulden umfassende Auskunft nach den Grundsätzen für Selbständige. Dabei richtet sich die im Unterhaltsrecht bestehende Pflicht zur Auskunft über unterhaltsrechtlich relevante Einkünfte bei beherrschenden Gesellschaftern, also regelmäßig Allein- oder Mehrheitsgesellschaftern, einer Kapitalgesellschaft nach den für Selbständige entwickelten Grundsätzen, wie jetzt das AG Flensburg ( Urteil vom 31.08.2009, 92 F 140/09) jüngst bestätigt hat.

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Unternehmer und einvernehmliche Abkehr von Doppelverdienerehe

Besser nicht, möchte man nach der Entscheidung des OLG Köln vom 01.09.2009 (II-4 UF 31/09) sagen. Hat nämlich die Unterhaltsberechtigte in Absprache mit dem Unterhaltsverpflichteten bei Eingehung der Ehe einen gut dotierten Arbeitsplatz aufgegeben und hat sie nach der Trennung altersbedingt keine realistischen Chancen, eine vergleichbar dotierte Stelle zu finden, so liegt hierin ein ehebedingter Nachteil. Dieser ist dauerhaft auszugleichen.

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Unternehmerfalle Unterhalt und Einkommensteuerveranlagung

Warum? Nun, bei intakter Ehe lassen sich gerade Unternehmer und Selbständige mit hoher Einkommensdifferenz der Eheleute gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen. So schöpfen Sie Freibeträge besser aus und entfliehen ein wenig der Progressionszone durch den Ansatz des zusammengerechneten und dann geteilten Einkommen beider Eheleute. Dies führt regelmäßig zu einer reduzierten Steuerlast gegenüber einer getrennten Veranlagung, hat aber auch eine Kehrseite: beide Eheleuten können grundsätzlich auf den vollen Nachzahlungsbetrag in Anspruch genommen werden.

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Die Unternehmerscheidung Teil 1

Trennung und Scheidung treffen auch Unternehmer. Bei ihnen sind die praktischen und wirtschaftlichen Auswirkungen meist deutlich komplexer und vielschichtiger, als bei einem Angestellten. Diese Serie soll Strukturen verdeutlichen und konkret Betroffenen – und diejenigen, die einfach nur „vorsorgen wollen“ – an die sinnvollen oder gar notwendigen Fragestellungen heranführen.

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