Einleitung
Teil II des UN-Kaufrechts (Art. 14 bis Art. 24 CISG) regelt das Zustandekommen eines Kaufvertrages. Dabei sind insbesondere das Angebot, die Annahme, der Zugang und die Formvorschriften geregelt. …
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UN-Kaufrecht: Der Vertragsschluss
22. März 2009 von
IT-Recht: Fehlermeldungen des Kunden II Rechte und Pflichten
22. März 2009 von
Die Fehlermeldung muß rechtzeitig - und das heißt häufig unverzüglich - erfolgen. Bei Handelsgeschäften gilt nach § 377 HGB die Ware als genehmigt, falls der Käufer erkannte Mängel nicht unverzüglich …
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