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Urheberrecht: Eltern haften für ihre Kinder

Einleitung

Das Internet ist gespickt mit Fallen: Früher waren es Dialer, heute sind es Abo-Fallen. Ein besonderes Problem ist auch die Verletzung der Rechte Dritter. Gleichgültig ob die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt, im Internet müssen insbesondere die Urheberrechte Dritter beachtet werden. Dies gilt für Musik, Bilder, Software, Filme, etc.. Werden leichtfertig solche urheberrechtlich geschützten Werke verletzt, ist eine Strafanzeige und/oder eine Abmahnung möglich. 

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Haftung für Filesharing

Einleitung

Die Empörung ist groß: Die Abmahnung für das unzulässige Filesharing über den häuslichen Internetanschluss flattert ins Haus. Mit der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung könnte der Anschlussinhaber noch leben, aber nicht mit den Kosten. Dabei werden regelmäßig nicht nur der Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung der Musikwerke, sondern auch gleich die Anwaltskosten für die Vertretung der Rechtsinhaber berechnet. Da kommen schnell ein paar tausend Euro zusammen. 

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