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	<title>Kramer &#38; Partner Rechtsanwälte<title> &#187; vater</title>
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		<title>Mehr Sorgerecht für nichteheliche Väter (Straßburg-Urteil)</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Dec 2009 08:11:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mamun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Da tut sich was! Wie mittlerweile immer öfter, zwingt mal wieder EU-Recht die Deutsche Politik zum Handeln. Sind die Eltern nicht verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht ist nur durch eine sogenannte Sorgeerklärung möglich. Die erfordert aber die Mitwirkung bzw. Zustimmung der Mutter. Und genau das ist das Problem: viele Mütter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da tut sich was! Wie mittlerweile immer öfter, zwingt mal wieder EU-Recht die Deutsche Politik zum Handeln. </p>
<p><span id="more-1805"></span></p>
<p>Sind die Eltern nicht  verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht ist nur durch eine sogenannte Sorgeerklärung möglich. Die erfordert aber die Mitwirkung bzw. Zustimmung der Mutter. Und genau das ist das Problem: viele Mütter verweigern einfach eine solche gemeinsame Sorgeerklärung.</p>
<p>Einklagbar ist die für die Väter nicht. Damit werden die nichtehelichen Väter also gegenüber den ehelichen Vätern (und den Müttern insgesamt) schlechter gestellt. Das ist schwer vermittelbar und/oder bei Gericht abänderbar, weil eben die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen fehlen. Nun kommt Schützenhilfe aus Straßburg vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: </p>
<p>In einem wohl wegweisenden Urteil haben die Straßburger Richter am 3.12.2009 einem ledigen Vater aus dem Großraum Köln im Streit um die Sorgeberechtigung für seine 14-jährige Tochter Recht gegeben. Der 45-Jährige fühlt sich durch die Bevorzugung von Müttern beim Sorgerecht in Deutschland diskriminiert.</p>
<p>Kaum verkündet, wollen nun Medienberichten zufolge gleich viele Politiker versäumtes nachholen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte in der &#8220;Süddeutschen Zeitung&#8221; einen Gesetzentwurf noch für diese Legislaturperiode an. Ziel sei es, die Anliegen lediger Väter &#8220;stärker zu berücksichtigen&#8221;. Einem generellen Sorgerecht für ledige Väter stünde sie aber eher skeptisch gegenüber. Aber auch CDU  und SPD wollen den Vätern den Rücken stärken. </p>
<p>Diese spontanen Bekundungen liefern aber eher ein Zerrbild. Denn Deutschland hinkt hier hinterher. So gilt in den meisten Ländern Europas ein gemeinsames Sorgerecht. Eine so starke Position der Mutter, die einem Vetorecht gleichkommt, gibt es außer in Deutschland nur noch in wenigen europäischen Ländern wie Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. </p>
<p>Die Rechtsänderung ist mithin schon lange überfällig. Auch die Väter nicht miteinander verheirateter Eltern sind für ihre Kinder wichtig. Immer mehr Väter wollen sich aktiv an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen, auch wenn sie mit der Kindesmutter gar nicht verheiratet waren. Und die oft und gern bemühte Erziehungsfähigkeit oder die Fähigkeit der Kindeseltern, für die Kinder notwendige Entscheidung zu kommunizieren und zu treffen, steht und fällt wohl kaum mit dem formalen Ehestatus. Wenn man die leiblichen Väter zum Unterhalt heranziehen kann, kann man dies doch auch beim Sorgerecht. Und zum neuen Unterhaltsrecht paßt es auch, wenn sich Väter stärken in der Erziehung und Sorgerechtsfragen engagieren. Und das wollen auch immer mehr Väter, egal ob Angestellte, Selbständige oder Unternehmer. Sie wollen nicht nur finanzielle Verantwortung für ein Kind tragen, dass eben auch ihres ist.</p>
<p>Wer Kindesunterhalt zahlen kann (und muß), sollte auf Antrag auch mitentscheiden dürfen. Ein Antrag auf gemeinsame Sorge sollte daher möglich sein und dessen Ablehnung sollte sich an den Gründen zur Aufhebung der gemeinsamen Sorge ver verheirateter, aber getrennt lebender oder geschiedener Eltern orientieren. Das wäre zumindest ein Ansatz für eine Reformierung.</p>
<p>Nun bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung aus Straßburg die Rechtsprechung deutscher Familiengericht kurzfristig verändern wird und Politik bzw. Gesetzgeber tatsächlich zügig reagieren. Denn bereits die Unterhaltsreform vom 1.1.2008  hat gezeigt, dass es noch Monate wenn nicht gar Jahr braucht, bis das Ziel einer Reform auch tatsächlich von den Gerichten in der Praxis umgesetzt und mit Leben erfüllt wird.</p>
<p>Aber unabhängig davon macht das Straßburger Urteil Vätern Mut, für Ihr Sorgerecht zu kämpfen. Denn das Argument aus Straßburg, die Diskriminierung, kann auch im Wege der Auslegung Eingang in gerichtliche Entscheidungen finden.</p>
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		<title>Taxi nach Paris für Mutter und Kind ?</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Apr 2009 08:20:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mamun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Juristische Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[2 F 423/06]]></category>
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		<description><![CDATA[Nein wäre man geneigt zu sagen, wenn die Mutter dann mit dem gemeinsamen Kind dauerhaft nach Paris zieht und dem Vater so den Umgang erheblich erschwert. Das AG Offenbach sieht das offenbar anders (Beschluss vom 18.06.2008, Az 2 F 423/06). Die Mutter hat das Recht, ihren Lebensmittelpunkt frei zu wählen. Dies hat Vorrang vor dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nein wäre man geneigt zu sagen, wenn die Mutter dann mit dem gemeinsamen Kind dauerhaft nach Paris zieht und dem Vater so den Umgang erheblich erschwert. Das AG Offenbach sieht das offenbar anders (Beschluss vom 18.06.2008, Az 2 F 423/06). Die Mutter hat das Recht, ihren Lebensmittelpunkt frei zu wählen. Dies hat Vorrang vor dem Rechts des Vaters, den Umfang weiter im bisherigen Umfang auszuüben.</p>
<p><span id="more-959"></span></p>
<p>Eine schwierige Problematik. Dabei verkennt das Gericht aus meiner Sicht, das auch das Kind einen Anspruch auf Umgang mit dem eigenen Vater hat. Ob das Gericht diese Rechte und Interessen des Kindes hinreichend beachtet hat, ist unklar.</p>
<p>Abmildern kann dies Ergebnis nur die aktuelle Rechtsprechung zu den Umgangskosten, die den Umgangsberechtigten bei Ortsveränderungen allein aus der Sphäre der Mutter die (teilweise) Berücksichtigung der dadurch höheren Umgangskosten beim Kindesunterhalt zubilligen will: Diese Rechtsprechung ist aber noch in der Entwicklung.</p>
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