Wann liegt ein Inverkehrbringen im Sinne des GPSG vor?
Gespeichert unter Allgemein, Gewerberecht, Handelsrecht · Stichworte: Anwendungsbereich, Besitz, Besitzdiener, Fitnessstudio, gerät, GPSG, Inverkehrbringen, Produkt, Schutzzweck, Sicherheit, technische Arbeitsmittel, Überlassen, Verbraucher, Verbraucherprodukt
Dies soll am Beispiel von Trainingsgeräten im Fitnessstudio erläutert werden, die den Mitgliedern (Verbrauchern) zur Verfügung gestellt werden.
Persönlicher Anwendungsbereich des GPSG – wen betrifft es?
Gespeichert unter Allgemein, EDV - Recht · Stichworte: Anwendungsbereich, ebay, Einfuhr, Entwicklung, EU, EWR, Geräte, Gerätesicherheit, Gewerbe, GPSG, Internet, Inverkehrbringen, Maschinen, persönlicher, Privatperson, Produktsicherheit, schutz, Schutzzweck, überwachung, Verbraucher, Verordnungen, wirtschaftliche Unternehmung
Gemäß § 1 Abs. 1 GPSG gilt das GPSG für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, sofern es im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. Leider eine Formulierung, die mit zahlreichen anderen bekannten „Unternehmensbegriffen“ nicht spontan übereinstimmt, wie etwa aus dem Gewerbe- oder Handelsrecht. So soll etwa eine Gewinnerzielungsabsicht für das Vorliegen einer selbständigen Unternehmung nicht erforderlich sein. Das ist zunächst konsequent, da der Schutzzweck des GPSG ein anderer ist und insbesondere der Schutz von Verbrauchern und anderen Anwendern zunächst unabhängig davon sein soll (und muss), ob und welche wirtschaftlichen Interessen seitens des Inverkehrbringers dahinter stehen.


