Verfall

Markenrecht – Benutzung der Marke und die Folgen der Nichtbenutzung

Marken müssen benutzt werden. Die Eintragung der Marke ist grundsätzlich erforderlich zur Begründung der Markenrechte, jedoch hat die Nichtbenutzung der Marke erhebliche Konsequenzen. Dies gilt auch für Gemeinschaftsmarken, die beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt registriert werden und nach der Eintragung Geltung für den gesamten Bereich der EU haben. Nach Art. 15 der GMV muss eine […]

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Markenrecht – Serienmarken und rechtserhaltende Benutzung

Dieser Artikel ist für Sie interessant, wenn Sie mehrere Marken eingetragen haben, aber nicht alle Marken aktiv nutzen. Der EUGH hat in seiner Entscheidung vom 13.9.2007 erkannt, daß es die Vorschriften über die rechtserhaltende Nutzung von Marken es nicht erlauben, den Schutzbereich von einer eingetragenen, aber nicht genutzten Marke auf den Bereich einer anderen Marke

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