Markenrecht: Die Relevanz von Vermarktungskonzepten
Bei der Prüfung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen kommt es auf die abstrakte Verwechselungsgefahr an. Die konkrete Verkaufssituation ist dabei unerheblich. Anhand dieser abstrakten Verwechslungsgefahr wird sodann aufgrund der drei maßgeblichen Hauptfaktoren geprüft, ob eine solche Verwechslungsgefahr vorliegt. Diese drei Hauptfaktoren sind: die Ähnlichkeit der Zeichen, die Ähnlichkeit der Waren und/oder Dienstleistungen sowie […]
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