Grundsätzlich muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein und die dort genannten Tatsachen müssen der Wahrheit entsprechen. Obwohl § 109 Abs. 2 GewO ausdrücklich regelt, dass ein Zeugnis …
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Arbeitsrecht: Kündigung – Der Zeugnisanspruch (Formulierung)
27. März 2009 von
