Wettbewerbsrecht: Unlautere vergleichende Werbung nach einer aktuellen Entscheidung des BGH
Gespeichert unter Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht · Stichworte: Angaben, Frankfurt, Hamburg, Markenware, Rechtsanwalt, vergleichende Werbung, Wertschätzung, Wettbewerbsrecht
Das deutsche Recht hat ursprünglich die vergleichende Werbung als wettbewerbswidrig erachtet. Erst das europäische Recht, namentlich die Richtlinie 97/55/EG, hat diese Auffassung geändert. In der aktuellen Fassung des UWG ist die vergleichende Werbung in § 6 UWG geregelt. Damit ist die vergleichende Werbung nicht schlichtweg rechtlich zulässig; das Gesetz normiert jedoch, wenn die vergleichende Werbung unzulässig ist.


