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	<title>Anwaltskanzlei online &#187; Widerruf</title>
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	<description>Rechtsanwalt Hamburg und Frankfurt – Rechtsberatung und Rechtsauskunft. Kramer Rechtsanwälte.</description>
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		<title>Arbeitsrecht: Widerruf der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Apr 2010 09:05:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Karsten Klug</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[§§ 305 ff]]></category>

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		<description><![CDATA[Allgemeines
In Arbeitsverträgen wird zuweilen geregelt, dass ein Arbeitnehmer für dienstlich veranlasste Fahrten ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird. Oftmals wird als Pluspunkt für den Arbeitnehmer die private Nutzung zugelassen. Die private Nutzung eines Dienstfahrzeuges stellt neben dem Arbeitslohn eine zu versteuernde Sachleistung dar. Diese ist an sich frei widerruflich. Gem. § 308 Nr. 4, §§ [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="text-decoration: underline;">Allgemeines</span></p>
<p>In Arbeitsverträgen wird zuweilen geregelt, dass ein Arbeitnehmer für dienstlich veranlasste Fahrten ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird. Oftmals wird als Pluspunkt für den Arbeitnehmer die private Nutzung zugelassen. Die private Nutzung eines Dienstfahrzeuges stellt neben dem Arbeitslohn eine zu versteuernde Sachleistung dar. Diese ist an sich frei widerruflich. Gem. § 308 Nr. 4, §§ 305 ff BGB ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Privatnutzung als Entgeltbestandteil einen Vermögensvorteil darstellt. Ein Widerruf in einem Vertrag (also in AGB) darf danach nur dann vereinbart werden, wenn er an sachliche Gründe geknüpft wird.</p>
<p><span id="more-2069"></span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">AGB-Kontrolle und Transparenz</span></p>
<p>Die §§ 305 ff BGB geben vor, dass die Widerrufsgründe im Vertrag ausdrücklich benannt werden müssen. Dies fordert das sogenannt Transparenzgebot. Eine Streichung oder Einschränkung der Privatnutzung des Pkw kann der Arbeitgeber nicht unterschiedlos und uneingeschränkt untersagen. Vielmehr ist es zwingend erforderlich, dass der Arbeitnehmer die Fälle, in denen er mit einer Einschränkung oder dem Widerruf der privaten Nutzung des Firmenwagens rechnen muss, kennt und entsprechend abschätzen kann.</p>
<p>Daneben ist es auch unzulässig, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Pkw unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt stellen möchte. Dies wird eine unklare Regelung darstellen, da diese Regelung nicht mit dem grundsätzlichen Bestehen eines Anspruchs auf private Nutzung eines Firmenfahrzeuges nicht zu vereinbaren wäre. (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB). Ein Freiwilligkeitsvorbehalt stellte auch eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB).</p>
<p>Unter Berücksichtigung der §§ 308 Nr. 4, 307 BGB könnten Widerrufsgründe in einem Vertrag z.B. wirtschaftliche Gründe oder die Änderung der Aufgaben des Arbeitnehmers, so dass eine Nutzung des Dienstwagens nicht mehr notwendig ist (keine Außentermine mehr). Auch wäre wirksam der Entzug des Fahrzeuges aus zwingenden dienstlichen Gründen, sowie der Missbrauch der Privatnutzung.</p>
<p>In einer Entscheidung vom 13.04.2010 hat das Bundesarbeitsgericht zu der Wirksamkeit eines Widerrufsvorbehaltes aus wirtschaftlichen Gründen Stellung genommen. In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Vertriebsmitarbeiterin ein Firmenfahrzueg zur Verfügung gestellt bekommen. Dieses durfte die Mitarbeiterin auch privat nutzen. In den AGB der Firma hieß es, dass die Gebrauchsüberlassung aus wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden kann. Dies sollte durch geeignete jährliche Maßnahmen sichergestellt werden. Die Arbeitnehmerin ging davon aus, dass sie 49.500 km jährlich mit dem Pkw fährt. Im Jahre 2006 fuhr die Mitarbeiterin jedoch nur 29.450 km. Die Arbeitgeberin hielt dies für unwirtschaftlich und widerrief die Gebrauchsüberlassung. Der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschied, dass diese Klausel unwirksam ist. Der Arbeitnehmer könne nicht erkennen, wann ein Arbeitgeber diese „wirtschaftlichen Gründe“ als gegeben ansieht. Der Verbraucherschutz gebiete es, dass der Arbeitnehmer wisse, was auf ihn zukommt. Ansonsten könne ein Arbeitgeber aus Belieben in das Arbeitsverhältnis eingreifen und dessen Bedingungen ändern.</p>
<p><strong>Fazit:</strong> Die Möglichkeiten für Unternehmen dadurch Kosten zu sparen, dass ggf. die Firmenfahrzeugflotte reduziert wird, bedarf genauer Planung und letztlich sollten sämtliche Arbeitsverträge, die die private Dienstwagennutzung vorsehen genau überprüft werden. Ein Widerrufsvorbehalt unter exakten Bedingungen ist in jedem Falle sinnvoll, gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten. Um so wichtiger ist es, dass die Klauseln konkret und rechtswirksam formuliert sind.</p>
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		<title>UN-Kaufrecht: Der Vertragsschluss</title>
		<link>http://www.anwaltskanzlei-online.de/2009/03/22/un-kaufrecht-der-vertragsschluss/</link>
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		<pubDate>Sun, 22 Mar 2009 20:02:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan G. Kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[abgrenzung]]></category>
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		<category><![CDATA[Willenserklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Einleitung
Teil II des UN-Kaufrechts (Art. 14 bis Art. 24 CISG) regelt das Zustandekommen eines Kaufvertrages. Dabei sind insbesondere das Angebot, die Annahme, der Zugang und die Formvorschriften geregelt. Das CISG enthält jedoch keinerlei Bestimmungen über die Gültigkeit des Vertrages. Insoweit wird die Geschäftsfähigkeit, die Sittenwidrigkeit, die Stellvertretung, etc. von dem Kollisionsrecht des IPR bestimmt. 

Eine Besonderheit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einleitung</strong></p>
<p>Teil II des UN-Kaufrechts (Art. 14 bis Art. 24 CISG) regelt das Zustandekommen eines Kaufvertrages. Dabei sind insbesondere das Angebot, die Annahme, der Zugang und die Formvorschriften geregelt. Das CISG enthält jedoch keinerlei Bestimmungen über die Gültigkeit des Vertrages. Insoweit wird die Geschäftsfähigkeit, die Sittenwidrigkeit, die Stellvertretung, etc. von dem Kollisionsrecht des IPR bestimmt. </p>
<p><span id="more-104"></span></p>
<p>Eine Besonderheit gilt auch für die Länder Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden. Diese Staaten haben von dem Vorbehalt Gebrauch gemacht, dass Teil II CISG für sie nicht gelten soll. Wird daher ein Vertrag mit einer Partei mit einer Niederlassung aus diesem Vertragsstaat geschlossen, für die das UN-Kaufrecht grundsätzlich gelten sollte, sind etwaige Fragen nach dem Abschluss des Kaufvertrages nicht nach dem CISG zu beantworten, sondern nach dem Kollisionsrecht des jeweiligen Landes.</p>
<p>Das Angebot und die Annahme unterliegen nach dem UN-Kaufrecht keiner Formerfordernisse, es sei denn, die Parteien haben eine solche vereinbart. Den Vertragsstaaten steht es allerdings frei, die Formfreiheit einzuschränken. </p>
<p><strong>Das Angebot</strong></p>
<p>Ein Angebot setzt voraus, dass eine empfangsbedürftige hinreichend bestimmte Willenserklärung dem Empfänger zugeht.  Das Angebot ist hinreichend bestimmt, wenn die Ware bezeichnet wurde und die Menge und der Preis festgesetzt wurden. Ob ein Angebot hinreichend bestimmt ist, kann durch Auslegung der Willenserklärung ermittelt werden, wenn keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde. Kann der Preis auch nicht durch Auslegung ermittelt werden, so liegt kein wirksames Angebot vor. </p>
<p>Ferner muss aus dem Angebot hervorgehen, dass der Antragende auch an das Angebot gebunden sein möchte. Hier ist die Abgrenzung zur „invitatio ad offerendum“ relevant. Wie die Erklärung zu verstehen ist, ist nach dem objektiven Empfängerverständnis zu beurteilen. </p>
<p>Das Angebot wird mit dem Empfang der Willenserklärung wirksam, wobei das Gesetz zwischen einer mündlichen und anderen Erklärung unterscheidet. Mündliche Willenserklärungen gehen dem Empfänger sofort zu. Andere Erklärungen werden wirksam, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangen, dass im normalen Leben eine Kenntnisnahme möglich ist.</p>
<p>Das CISG sieht vor, dass die Bindungswirkung an das Angebot aufgehoben werden kann, nämlich durch Rücknahme oder durch Widerruf. Die Rücknahme des Angebotes ist möglich, wenn diese Erklärung vor oder mit dem Angebot selbst zugeht. Der Widerruf kann bis zum Abschluss des Vertrages erfolgen, wenn der Widerruf dem Empfänger zugeht, bevor dieser die Annahme abgesandt hat. Der Widerruf ist allerdings nicht zulässig, wenn aus dem Angebot hervorgeht, dass das Angebot unwiderruflich sein soll oder wenn der Empfänger auf die Gültigkeit des Angebotes vertraut und entsprechende gehandelt hat. </p>
<p><strong>Die Annahme</strong></p>
<p>Die Annahme ist ebenfalls eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Annahme muss innerhalb einer angemessenen Frist erklärt werden, es sei denn, das Angebot ist fristgebunden. Die Annahme kann grundsätzlich in jeder Form erklärt werden. Schweigen gilt nicht als Willenserklärung, so dass das Schweigen auf ein Angebot keine rechtlichen Konsequenzen hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Parteien – nicht etwa nur durch eine Partei -  etwas anderes vereinbaren oder etwas anderes nach den Gepflogenheiten der Parteien gilt.  </p>
<p>Mit Zugang der Annahme wird diese wirksam. Allerdings kann der Zugang der Annahme dann entbehrlich sein, wenn im Angebot auf den Zugang der Annahme verzichtet wurde oder sich dies aus der Geschäftsbeziehung der Kanzlei ergibt. Eine Rücknahme der Annahme ist nur bis zum Zugang der Annahme möglich. </p>
<p><strong>Divergierende Willenserklärungen</strong></p>
<p>Stimmen das Angebot und die Annahme überein, liegt ein Vertragsschluss vor. Stimmt die Annahme jedoch nicht mit dem Angebot überein, dann wird die Annahme als neues Angebot gewertet. Dabei sieht das UN-Kaufrecht allerdings vor, dass die abweichende Annahme auch eine für den Vertragsschluss hinreichende Annahme ist, nämlich dann, wenn die Abweichung unwesentlich ist und diese Abweichung nicht unverzüglich vom zugehenden Vertragspartner beanstandet wird.  Die Beanstandung muss nur unverzüglich abgesandt werden; auf den Zugang der Beanstandung kommt es nicht an. </p>
<p>Schwierig ist allerdings die Abgrenzung zwischen unwesentlichen und wesentlichen Abweichungen. Als Auslegungshilfe steht Art. 19 Abs. 3 CISG zur Verfügung: Abweichungen im Preis, der Bezahlung, der Qualität, der Menge, des Lieferortes, der Lieferzeit oder des Haftungsumfangs sind in der Regel – aber auch nicht abschließend &#8211; als wesentliche Abweichungen anzusehen. Die Umstände des Einzelfalles müssen jedoch beachtet werden.</p>
<p>Problematisch sind etwaige Abweichungen in den AGB der Parteien. Sind diese nämlich in das jeweilige Angebot bzw. der Annahme einbezogen, müssen auch die unterschiedlichen Regelungen der AGB beachtet werden. Hinsichtlich der Einbeziehung von AGB ist zu beachten, dass diese tatsächlich übersandt werden müssen. Eine Möglichkeit der Kenntnisnahme reicht nicht aus, es sei denn, die AGB sind ständig die Geschäftsgrundlage für eine laufende Geschäftsbeziehung. Folgerichtig reicht es auch nicht aus, lediglich auf die AGB im Internet hinzuweisen.</p>
<p>Im Regelfall werden die Abweichungen von AGB erheblich sein, so dass eine Annahme mit divergierenden AGB als neues Angebot zu bewerten wäre. Sofern der Vertrag gleichwohl durchgeführt wird und somit von einer konkludenten Annahme des „neuen“ Angebotes ausgegangen werden kann, führt dies jedoch nicht dazu, dass die AGB des Vertragspartners gelten, der die abweichende Annahme erklärt hat. Vielmehr ist davon auszugehen, dass nur die AGB wirksam sind, die mit den AGB des Angebotes übereinstimmen. Die übrigen sich widersprechenden AGB werden als unwirksam angesehen, so dass die Regeln des UN-Kaufrechts für die dadurch entstehenden Lücken gelten.  </p>
<p><strong>Die Annahmefrist</strong></p>
<p>Die Annahme eines Angebotes ist nach dem CISG zeitlich begrenzt und folglich muss die Annahme innerhalb der im Angebot bestimmten Frist – oder bei fehlender Bestimmung &#8211; einer angemessenen Frist erfolgen. Ob eine Frist angemessen ist hängt von den Umständen des Geschäftes ab. Hier ist insbesondere die Art der Übermittlung des Angebotes zu beachten. </p>
<p>Wurde im Angebot eine Frist zur Annahmeerklärung gesetzt, so muss Art. 20 des UN-Kaufrechts beachtet werden, da dort konkrete Auslegungsregeln für die Bestimmung des Beginns und Berechnung einer Frist geregelt sind. Danach beginnen Fristen grundsätzlich mit Übersendung eines Briefes oder Telegramms oder durch Zugang eines mündlichen oder per Fax übersandten Angebotes.</p>
<p>Erreicht die Annahme den Vertragspartner verspätet, liegt kein Vertragsschluss vor. Es gibt jedoch nach Art. 21 CISG zwei Heilungsmöglichkeiten: 1) Ist die Annahme schlichtweg zu spät abgesandt worden, so kann der Empfänger unverzüglich das Geschäft billigen und somit den Vertragsschluss nachträglich herbeiführen. 2) Ist die Annahme lediglich auf dem Transportweg verzögert worden, so muss der Empfänger unverzüglich den Vertragspartner darauf hinweisen, dass das Angebot bereits erloschen ist. Allerdings muss die Verzögerung auf dem Transportweg für den Anbieter erkennbar gewesen sein.</p>
<p>Susan B. Rausch Rechtsanwältin</p>
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		<title>Publikation eines Interviews</title>
		<link>http://www.anwaltskanzlei-online.de/2008/09/30/publikation-eines-interviews/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 14:48:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Susan B. Rausch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht am eigenen Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Recht am eigenen Wort]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Widerruf]]></category>

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		<description><![CDATA[Einführung
Das Persönlichkeitsrecht gewährt jedem das Recht am eigenen Wort und am eigenen Bild. Insoweit darf jeder selbst bestimmen, ob, wann und/oder wie seine mündlichen oder schriftlichen Worte verwendet werden. Das gleiche gilt für Bilder. Die Folge ist, dass die Zustimmung der betroffenen Person eingeholt werden muss, bevor diese zitiert oder ihr Bildnis verwendet wird. 

Zu jeder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einführung</strong></p>
<p>Das Persönlichkeitsrecht gewährt jedem das Recht am eigenen Wort und am eigenen Bild. Insoweit darf jeder selbst bestimmen, ob, wann und/oder wie seine mündlichen oder schriftlichen Worte verwendet werden. Das gleiche gilt für Bilder. Die Folge ist, dass die Zustimmung der betroffenen Person eingeholt werden muss, bevor diese zitiert oder ihr Bildnis verwendet wird. </p>
<p><span id="more-280"></span></p>
<p>Zu jeder Regel gibt es auch eine Ausnahme und dies gilt auch für das Persönlichkeitsrecht. So kann das Recht einer Person der Zeitgeschichte entsprechend eingeschränkt werden. Die Frage, ob das Wort oder das Bild einer Person verwendet werden darf, hängt vom Einzelfall ab und erfordert eine Interessenabwägung. Dabei spielen nicht nur die Bekanntheit einer Person sondern auch andere Faktoren eine Rolle, zum Beispiel wie die Information, sei es Wort oder Bild, gewonnen wurde oder ob die Information der Meinungsfreiheit dient. </p>
<p>Natürlich kann auch jeder der Nutzung seines Wortes oder Bildnisses zustimmen. Dann ist die Nutzung in dem vereinbarten Umfang gestattet. </p>
<p><strong>Interview mit einem Journalisten</strong></p>
<p>In einem Fall vor dem Landgericht München ging es um die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung eines Interviews nebst Fotos. Die betroffene Person klagte gegen die Veröffentlichung eines Interviews, das 2 Jahre zuvor stattgefunden hatte. Der Betroffene wurde damals zu einem bestimmten Thema befragt und Fotos wurden von ihm angefertigt. Nachdem das Material in einer Zeitschrift verwendet wurde, klagte der Betroffene. </p>
<p>Das Landgericht München stellte in seinem Urteil vom 12.12.2007, Az. 9 O 13832/07, fest, dass die erforderliche Einwilligung des Klägers zur Veröffentlichung vorlag. </p>
<p>Zwischen den Parteien war es unstreitig gewesen, dass der Kläger dem Interview und den Bildaufnahmen zugestimmt hatte. Er hatte bewusst an dem Interview teilgenommen. Ferner war ihm bewusst, dass die Journalisten das dabei entstehende Material auch für einen Artikel in einer Zeitschrift verwenden wollten. Eine solche konkludente Einwilligung in die Nutzung könne nur dann nicht angenommen werden, wenn die Veröffentlichung und die Bedeutung der Thematik für den Betroffenen in einem Missverhältnis stehen. Sofern der Kläger von einer Beschränkung seiner Einwilligung ausgehe, so müsse er dies auch beweisen. </p>
<p>Der Kläger hatte sich vor Gericht darauf gestützt, dass zwischen dem Interview und der Veröffentlichung bereits 2 Jahre verstrichen waren. Dies hielt das Gericht jedoch für unerheblich. Zum einen war das Thema des Interviews kein Thema mit aktuellem Bezug. Das Thema war somit von Natur aus nicht zeitlich gebunden. Der Zeitablauf kann nur dann eine Rolle spielen, wenn ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist, daher in der Regel 3 bis 5 Jahre. Erst nach Ablauf eines solchen Zeitraums kann von einem Widerruf des Betroffenen ausgegangen werden. Etwas anderes kann dann gelten, wenn Veränderungen zu den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen stattgefunden haben. Diese müssen jedoch auch vom Kläger vorgetragen werden, was jedoch nicht erfolgt ist.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>E-Commerce: Der rechtliche einwandfreie Webshop I</title>
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		<pubDate>Sat, 27 Sep 2008 10:36:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan G. Kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[AGB Recht]]></category>
		<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
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		<category><![CDATA[Widerrufsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ziel dieses Artikels ist es, Ihnen wesentliche Informationen zu den Informationspflichten zu geben, die für die Betreiber eines Webshops bestehen.

Liste der zu überprüfenden Punkte:
Die zu überprüfenden Punkte lassen sich wie folgt aufteilen.
1.) Vorvertragliche Informationspflichten §§ 312c, 312e BGB iVm. InfVO, TMG und PAngV.
a.) Unternehmensbezogene Angaben
b.) Angaben zu dem Produkt oder der Leistung
2.) Alle Informationspflichten im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ziel dieses Artikels ist es, Ihnen wesentliche Informationen zu den Informationspflichten zu geben, die für die Betreiber eines Webshops bestehen.</p>
<p><span id="more-253"></span></p>
<p>Liste der zu überprüfenden Punkte:</p>
<p>Die zu überprüfenden Punkte lassen sich wie folgt aufteilen.</p>
<p>1.) Vorvertragliche Informationspflichten §§ 312c, 312e BGB iVm. InfVO, TMG und PAngV.</p>
<p>a.) Unternehmensbezogene Angaben</p>
<p>b.) Angaben zu dem Produkt oder der Leistung</p>
<p>2.) Alle Informationspflichten im Hinblick auf den Vertragsabschluss erfüllt?</p>
<p>3.) AGB richtig einbezogen und inhaltlich korrekt?</p>
<p>Vorvertragliche Informationspflichten</p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Im wesentlichen</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<table class="MsoTableGrid" style=".5pt solid windowtext;" border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr style="yes;">
<td style="windowtext 1pt solid;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Anbieteridentität</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">1.) Identität</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="small;"><span style="Arial;">Bei juristischen Personen Stamm- und Grundkapital, Betrag der ausstehenden Einlangen, wenn nicht alle geleistet wurden. <span style="yes;"> </span></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Wenn sich das Unternehmen in Liquidation befindet, Angaben hierüber.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">2.) Identität des Vertreters des Unternehmens in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat (wenn vorhanden).</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">3.) Identität und Eigenschaft eines anderen geschäftlich tätigen, wenn der Verbraucher mit diesem geschäftlich zu tun hat. </span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="EN-GB;" lang="EN-GB"><span style="Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="EN-GB;" lang="EN-GB"><span style="Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="EN-GB;" lang="EN-GB"><span style="Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="EN-GB;" lang="EN-GB"><span style="Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="EN-GB;" lang="EN-GB"><span style="Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="EN-GB;" lang="EN-GB"><span style="Arial;"> </span></span></p>
</td>
</tr>
<tr style="1;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="EN-GB;" lang="EN-GB"><span style="small;"><span style="Arial;">Ladungsfähige Anschrift</span></span></span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">1.) des Unternehmens</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">2.) des Vertreters oder einer anderen gewerblich tätigen Person</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
<tr style="2;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Vertretungsberechtige</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Person</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">bei juristischen Personen</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
<tr style="3;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Kommunikation</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Am besten Tel, Fax und E-Mail</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
<tr style="4;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Ware</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
<tr style="5;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Abschluß</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Erläuterung darüber, wie der Vertrag zustande kommt. Einzelne technische Schritte müssen erläutert werden.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Bei befristeten Angeboten Benennung der Frist.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Angabe, ob der Vertragstext dem Kunden zugänglich gemacht wird oder ob der Text gespeichert wird.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Angaben darüber, wie Irrtümer des Kunden bei der Bestellung erkannt und korrigiert werden können.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Datenschutzerklärung</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;">
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
<tr style="6;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Dauerschuldverhältnisse</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Mindestlaufzeit und Kündigung</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
<tr style="7;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Vorbehalte</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">(Opt) Soweit Vorbehalte bestehen sollen, eventuell gleichwertige Ware oder Leistungen zu liefern, sind diese zu nennen.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">(Opt) Vorbehalte, die Leistung im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
<tr style="8;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Preis der Ware</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">einschließlich aller Steuern, Versand und sonstigen Kosten. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Einzelheiten zur Zahlung</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
<tr style="9;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Leistung</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Einzelheiten zur Leistung und Erfüllung</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
<tr style="10;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Widerruf / Rückgabe</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Opt bei BTB: Sonst muß: Bestehen eines Widerrufsrechts.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Bedingungen zur Ausübung</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Rechtsfolgen des Widerrufs</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
<tr style="11;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Kosten für Telekommunikation</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">wenn diese über das übliche Maß hinausgehen</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
<tr style="12;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Verhaltensregeln / Aufsichtsbehörde / Berufsbezeichnung </span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Wenn Regelwerke für die Berufsausübung bestehen, sind diese abzudrucken oder über einen Link erreichbar zu machen.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wird.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Anschrift der Aufsichtsbehörde</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
<tr style="13;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Register</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">1.) Anschrift der Registerbehörde</span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">2.) Registernummer</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
<tr style="yes;">
<td style="solid windowtext .5pt;" width="175" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Steuer</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="264" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;">Umsatzsteueridentifikationsnummer</span></p>
</td>
<td style="solid windowtext .5pt;" width="180" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="0cm 0cm 0pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>1.) Identität</p>
<p>Die Identität umfasst den Namen und die Rechtsform des Unternehmens. Die Firma muß ausgeschrieben werden. Bei natürlichen Personen müssen Vor- und Nachname ausgeschrieben sein. Wenn ein Vertreter in einem Mitgliedsstaat vorhanden ist, in dem der Verbraucher seinen ständigen Sitz hat, so ist dieser Vertreter zu benennen. Praktisch besehen müssen also Filialen oder Repräsentanten benannt werden.</p>
<p>2.) Ladungsfähige Anschrift.</p>
<p>Die ladungsfähige Anschrift sowie jede weitere für den Verbraucher wichtige Anschrift ist zu benennen. Man muß in die Lage versetzt werden, gegen das Unternehmen einen Rechtsstreit zu führen. Eine Postfachanschrifft ist deshalb nicht ausreichend. Auch der Name eines vertretungsberechtigen Organs hat zu erfolgen, wenn es sich um eine juristische Person handelt.</p>
<p>3.) Kontaktaufnahme</p>
<p>Es ist grundsätzlich immer eine E-Mail Adresse anzugeben, die eine Kontaktaufnahme ermöglicht. Dem Verbraucher ist zudem die Möglichkeit der unmittelbaren Kommunikation zu gewähren. Also ist die Angabe einer Telefonnummer erforderlich. Eine FAX Nummer kann angegeben werden.</p>
<p>4.) Registernummer, Aufsichtsbehörde, Verhaltenskodifices, Umsatzsteueridentifikationssteuer</p>
<p>Es ist das zuständige Registergericht samt Registernummer anzugeben. Da dem Verbraucher die Möglichkeit gegeben werden soll, sich zu beschweren, soll auch die Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde angegeben werden. Nicht anzugeben sind die Gewerbeanmeldung. Es geht um die Aufsichtsbehörde.</p>
<p>Bei anderen Berufsgruppen sind die zur Reglementierung zuständigen Institute &#8211; also bei Anwälte die Rechtsanwaltskammer &#8211; zu benennen. Neben der Berufsbezeichnung ist der Staat zu benennen, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde. Die berufsrechtlichen Regelungen können durch die Angabe der entsprechenden Fundstellen kenntlich gemacht werden.</p>
<p>Das gleiche gilt auch für Unternehmer: Bestehen besondere Verhaltensregelungen, so sind auch hier die Regelwerke zu benennen, die einen Bezug zu dem angestrebten Vertrag aufweisen.</p>
<p>Die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a USTG ist anzugeben, oder eine Wirtschafts Identifikationsnummer gem. 139c AO.</p>
<p>Diese Angaben sind gem. § 5 TMG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu plazieren. Als Bezeichnung hat sich das Wort &#8220;Impressum&#8221; durchgesetzt. Der Tag zu diesen Angaben muß so zu sehen sein, daß ein durchschnittlich informierter Nutzer der Webpage diesen ohne Schwierigkeiten wahrnehmen kann. Nicht ausreichend ist die Darbietung allein in den AGB. Nicht ausreichend ist ferner, wenn sich der Nutzer erst einmal fremde Software (Plug In) besorgen muß, um diese Informationen abrufen zu können.</p>
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		<title>IT-Recht: Mögliche Mängel in der neuen Widerrufsbelehrung v. 4.3.2008</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Jun 2008 14:57:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan G. Kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
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		<category><![CDATA[Widerruf]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der BGB Informationspflichtenverordnung vom 4.3.2008, die am 1. Apirl 2008 in Kraft trat, wurde eine neue Musterbelehrung über das Widerrufsrecht und eine neue Musterbelehrung über die Rückgabepflichten verabschiedet.

Es wurde in der Literatur verschiedentlich darauf hingewiesen, daß auch diese Musterbelehrung möglicherweise nicht allen Vorgaben Rechnung trägt, die die Gerichte aufgestellt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der BGB Informationspflichtenverordnung vom 4.3.2008, die am 1. Apirl 2008 in Kraft trat, wurde eine neue Musterbelehrung über das Widerrufsrecht und eine neue Musterbelehrung über die Rückgabepflichten verabschiedet.</p>
<p><span id="more-143"></span></p>
<p>Es wurde in der Literatur verschiedentlich darauf hingewiesen, daß auch diese Musterbelehrung möglicherweise nicht allen Vorgaben Rechnung trägt, die die Gerichte aufgestellt haben. Es besteht also keine Rechtssicherheit zugunsten desjenigen, der die Musterbelehrung verwendet. Zur Freude der Abmahnanwälte kann selbst die Verwendung der taufrischen Musterbelehrung eine Abmahnung nach sich ziehen, auch wenn die Gerichte hier immer mehr dazu übergehen, dieser  Machart (anders läßt sich das Verhalten der Anwälte schlicht nicht beschreiben) dadurch einen Riegel vorzulegen, daß man das Überschreiten der erforderliche Bagatellgrenze, die nach dem UWG unbedingt eingehalten werden muß, verneint. Der Kardinalfehler der Verordnung besteht darin, daß die Gerichte noch immer diese Möglichkeit haben. Die Verordnung steht in der Hierarchie unterhalb eines Gesetzes. Fehler der Verordnung können deshalb von den Gerichten angegriffen werden. Hätte man die Belehrung in Form eines Gesetzes erlassen, würde den Gerichten dieser Weg weitgehend versperrt sein. So bleibt es dabei: Es bleiben Unsicherheiten darüber bestehen, wie eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung auszusehen hat.</p>
<p>Welche Mängel können bestehen?</p>
<p>1.) Beginn der Frist. Die Frist beginnt nicht vor Eingang der Ware und der Widerrufsbelehrung in Textform. Für die Händler, die etwas über die Internetplattformen verkaufen, bedeutet dies, daß die Widerrufsbelehrung auf jeden Fall mitsamt der Bestätigungsmail über den Erhalt des Angebots und &#8211; um Beweisschwierigkeiten aus dem Weg zu gehen &#8211; noch einmal mitsamt der Ware verschickt werden muß.</p>
<p>2.) Es besteht keine Belehrungspflicht mehr für Tatbestände, bei denen das Widerrufsrecht mit dem Moment der Leistungserbringung erlischt.</p>
<p>3.) Die Faxnummer muß nicht, kann aber angegeben werden. Die Angabe einer Telefonnummer soll nach Ansicht des OLG Oldenburg rechtswidrig sein (Urt.9.3.2006).</p>
<p>4.) Eine Wertersatzpflicht, die dem Kunden allein wegen der Prüfung auferlegt wird, ist rechtswidrig. Wie schon für das Gewährleistungsrecht wird auch für das Widerrufsrecht kein Wertersatz einforderbar sein. Man vergleiche die Entscheidung des EuGH zum Wertersatz für die Nutzung einer Sache (EuGH 17.4.2008).</p>
<p>Der Verbraucher muß über die Wertersatzregelung spätestens bei Vertragsabschluß in Textform hingewiesen worden sein. Die Belehrung soll auch eine Beschreibung enthalten, wie der Wertersatz zu vermeiden ist. Es muß auch über die fehlende Wertersatzpflicht bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme hingewiesen werden, so eine jüngere Entscheidung des LG Berlin, die die neue VO nicht berücksichtigt. Wenn Güter über Ebay verkauft werden, kann mangels Textform überhaupt kein Wertersatz gefordert werden.</p>
<p>5.) Der Unternehmer trägt stets die Gefahr für den Transport. Es ist ausgesprochen risikoreich, dem Verbraucher verschiedene Modelle über den Transport und die Versicherung anzubieten, die Einfluß auf den Preis haben. Die Gerichte tendieren dazu, in solchen Angeboten eine Irreführung des Verbrauchers zu sehen. Einzelheiten klären wir gerne auf Rückfrage.</p>
<p>6.) Die Hinsendekosten sind vom Unternehmer zu tragen (OLG Karlsruhe, CR 08,118).</p>
<p>Fazit: Der Gesetzgeber möge endlich den Mut aufweisen, die Belehrung in dem Rang eines Gesetzes zu erlassen. Oder, um dem Mißbrauch durch einzelne Unternehmer und deren Anwälte zu unterbinden, ein Gesetz verabschieden nach dessen Inhalt eine Verwendung des Musters jedenfalls deshalb keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt, weil die Bagatellgrenze nicht überschritten wird. Aber mit der Geltung des neuen UWG wird sich auch diese Hoffnung zerschlagen. Man wird also weiterhin viel &#8211; unerfreuliches &#8211; über das Thema Abmahnung und Widerrufsbelehrung lesen können.</p>
<p>Stefan G. Kramer / Rechtsanwalt</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p>  </p>
<p> </p>
<p> </p>
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