Der § 69 d UrhG stellt eine Durchbrechung zum §69 c UrhG dar. Der § 69 c UrhG besagt, dass grundsätzlich nur diejenigen Handlungen mit einem Computerprogramm durchgeführt werden dürfen,
...Transportrecht: Pflichten des Absenders
Die oberste Pflicht des Absenders ist es natürlich, die Fracht zu zahlen. Die Berechnungsgrundlage der Fracht wird von den Parteien bestimmt, z.B. als Pauschale, nach Zeitaufwand, nach Art, Menge oder
...Vertragsrecht: Internationale Schiedsvereinbarungen und kollisionsrechtliche Fragen im Überblick
Schiedsvereinbarungen im internationalen Geschäftsverkehr können den Vertragsparteien diverse Vorteile bringen. Dabei müssen die unterschiedlichen Vertragsarten sowie die kollisionsrechtlichen Fragen, die mit der jeweiligen Vertragsart verbunden sind, getrennt berücksichtigt werden.
...Transportrecht: Rechte des Absenders
Der Absender schließt den Vertrag mit dem Frachtführer im eigenen Namen für eigene Rechnung oder im eigenen Namen für fremde Rechnung ab. Steht fest, wer der vertragliche Absender ist, stehen
...Transportrecht: Frachtbrief, Ladeschein und andere Papiere
Das Transportrecht kennt unterschiedliche Dokumente, die für die Versendung des Frachtgutes wichtig sind. Sie dienen nicht nur dem tatsächlichen Transport sondern können auch im Rahmen der Eigentumsübertragung an dem Frachtgut
...AGB-Recht: Abtretung – Abtretungsverbote
Praktisch alle Verträge beinhalten Regelungen, in denen die Abtretung einer Forderung geregelt ist, indem gesagt wird, welche Forderungen nicht abgetreten werden dürfen. Solche Abtretungsverbote dienen dem Schutz des Schuldners (also
...Softwarelizenzrecht: Das Recht der öffentlichen Wiedergabe
Das Recht der öffentlichen Wiedergabe spielt immer dann eine Rolle, wenn das Computerprogramm der Öffentlichkeit in unkörperlicher Form oder körperlicher Form zugänglich gemacht wird. Was sich hier kryptisch anhört, ist
...Softwarelizenzrecht: Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
Der § 69 c UrhG besagt im Grundsatz, was man alles mit einem Programm tun darf, sofern die Zustimmung des Berechtigten vorliegt. Bestimmte Handlungen sind aber selbst dann zulässig, wenn
...